Wenn Sie schwanger sind, gibt es so einiges, was Sie beachten müssen. Dazu gehört auch, zu wissen, welche Leitungen die gesetzliche Krankenversicherung trägt.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt während der Schwangerschaft folgende Leistungen:
- Regelmäßige Untersuchungen von Mutter und Kind
- Kontrolle der Herztätigkeit des Babys
- 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen
- Untersuchung des Harns auf Zucker und Eiweiß
- Untersuchung auf Schwangerschaftsdiabetes
- Ernährungsberatung (z.B. Eisenzufuhr)
- Überwachung des mütterlichen Gewichts und Blutdrucks
- Blutuntersuchungen: Bestimmung von Blutgruppe und Rhesusfaktor, Antikörper-Suchtests (AK), Hämoglobinbestimmung sowie Tests auf Infektionen von Chlamydien, Röteln, Lues (Syphilis) und Hepatitis B
- Test auf Toxoplasmose (wenn ein Verdacht besteht, dass eine Ansteckung erfolgt sein könnte)
- HIV-Test
- Tastuntersuchungen zur Beurteilung von Stand der Gebärmutter und Kindslage
- Grippeimpfung
Ultraschalluntersuchungen, die von den Krankenkassen übernommen werden
Drei vorgesehene Basis-Ultraschalluntersuchungen fallen unter die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Diese sind wichtig, um den Verlauf der Schwangerschaft und die ordnungsgemäße Entwicklung des Kindes zu überprüfen und um sicherzustellen, dass es gesund ist. Seit 2013 haben werdende Mütter die Möglichkeit, beim zweiten Basis-Ultraschall entweder einen normalen oder einen erweiterten Ultraschall vornehmen zu lassen. Letztere Untersuchung ist wesentlich genauer und muss von entsprechend ausgebildeten Fachexperten vorgenommen werden.
Wofür müssen werdende Eltern selbst aufkommen?
Weitere Ultraschalluntersuchungen werden in der Regel nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dazu zählen etwa 3-D oder 4-D-Ultraschall, die eine wesentlich bessere Bildleistung als herkömmliche Ultraschalluntersuchungen versprechen, indem sie dreidimensional wirkende Bilder vom Gesicht des Kindes liefern. Auch Doppelerultraschall (spezieller Ultraschall, der die mütterliche Blutzufluss zur Plazenta misst, um zu ermitteln, ob ein Risiko für die Entstehung einer Präeklampsie besteht oder die Entwicklung des Kindes nicht ordnungsmäß verläuft) und Organscreening (dabei werden die fetalen Organe, insbesondere Herz und Gehirn, eingehender auf Fehlbildungen untersucht, wobei etwa neun von zehn Fehlbildungen identifiziert werden. Auch kann es Hinweise auf Chromonsomenanomalien geben) sind Leistungen, die werdende Eltern selbst tragen müssen.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für gewöhnlich nur dann, wenn medizinische Gründe vorliegen, die solche Untersuchungen erforderlich machen. Alle notwendigen Leistungen rund um die Geburt und das Wochenbett tragen die gesetzlichen Kassen. Sondewünsche etwa, wie der Wunsch nach einem Einzel- oder Familienzimmer sind allerdings in der Regel selbst zu bezahlen. Nach der Geburt ist das Baby automatisch mitversichert bei der Krankenkasse der Mutter. Abhängig von der jeweiligen Kasse, sind Zusatzleistungen wie weitere Ultraschalluntersuchungen, Nackenfaltenmessung, Geburtsvorbereitungskurse oder Hebammenrufbereitschaft möglich. Eine private Zusatzversicherung deckt viele der Leistungen ab, die gesetzliche Kassen nicht übernehmen, weswegen es sich lohnen kann, über eine solche schon vor der Schwangerschaft nachzudenken.