Wenn Sie herausfinden, dass Sie schwanger sind, können Sie aufgeregt und besorgt zugleich sein. Viele Frauen berichten, dass es eine der unangenehmsten Aufgaben ist, diese Nachricht an den Arbeitgeber weiterzugeben. Schließlich ist es schwer abzuschätzen, wie dieser reagieren wird. Beachten Sie einige wichtige Tipps zum Thema Arbeit und Schwangerschaft.
Wählen Sie einen guten Zeitpunkt
Obwohl Sie womöglich die Nachricht Ihrer Schwangerschaft sofort jedem lauthals mitteilen möchten, sollten Sie den richtigen Zeitpunkt wählen, um Ihren Arbeitgeber davon in Kenntnis zu setzen. Wählen Sie am besten einen Zeitpunkt, an dem Sie weniger emotional reagieren und Ihr Chef nicht in Eile ist. Obwohl es keine rechtliche Verpflichtung gibt, den Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren, ist es eine gute Idee, den Vorgesetzten zu informieren, damit dieser die gesetzlichen Mutterschutzbestimmungen einhalten kann. Sie können den Zeitpunkt selbst bestimmen, wobei Sie in den ersten drei Monaten am besten noch Stillschweigen bewahren, da dies die kritischste Zeit der Schwangerschaft ist, in der ein hohes Fehlgeburt-Risiko besteht.
Weihen Sie Ihre Kollegen nicht zuerst ein
Erst wenn der Dienstgeber über ihre Schwangerschaft Bescheid weiß, sollten Sie auch Ihre Kollegen informieren. Das Gespräch sollte am besten persönlich erfolgen und so früh wie möglich stattfinden, vor allem, wenn der Mutterschutz Auswirkungen auf andere Arbeitnehmer hat.
Kennen Sie Ihre Rechte
Sie genießen als Dienstnehmer besondere Rechte während der Schwangerschaft. Von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt, besteht Kündigungsschutz. Während der Schwangerschaft und 12 Wochen nach der Geburt, dürfen Sie keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten oder Stoffen ausgesetzt sein, die ihre Gesundheit gefährden könnten. Schwangere dürfen zudem keine Sonntags- oder Nachtdienste leisten. Acht Wochen vor der Geburt (in BRD sechs Wochen davor) und acht Wochen danach, besteht für Mütter ein generelles Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Wochengeld (bzw. Mutterschutzgeld), danach beziehen Sie Karenz- bzw. Elterngeld.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre langfristigen Pläne
Ihr Arbeitgeber möchte natürlich darüber informiert werden, wie Ihre Pläne nach der Geburt aussehen, welches Karenzmodell Sie wählen und wann Sie wieder in die Firma zurückkommen. Ihre voraussichtliche Karenzdauer bzw. Elternzeit müssen Sie innerhalb von acht Wochen (AUT), bzw. sieben Wochen (BRD) nach der Entbindung dem Dienstgeber schriftlich mitteilen. Nach Ihrer Rückkehr haben Sie Anspruch auf Ihren alten Arbeitsplatz, bzw. muss eine gleichwertige, vertragskonforme Tätigkeit angeboten werden. Die Arbeitszeit richtet sich nach ihren Arbeitsstunden vor der Karenz, bzw. Elternzeit. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie aber auch Elternteilzeit in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich näher darüber und über Ihre allgemeinen Rechte und Pflichten bei der österreichischen Arbeiterkammer oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.