
Die Geburt rückt näher und viele Fragen stellen sich. Diese drehen sich auch um den Mutterschutz, denn schwangere Frauen arbeiten nicht bis zum Schluss, sondern haben Anspruch auf Freistelllung vor und nach der Entbindung.
Mutterschutz: Welche Regelungen gibt es?
Werdende Mutter dürfen in Österreich in den letzten 8 Wochen (in Deutschland 6 Wochen) vor der Entbindung nicht mehr arbeiten. Nach der Geburt besteht ein Anspruch von weiteren 8 Wochen Freistellung. Das ist die sogenannte Schutzfrist. Bestehen gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind, kann die Freistellung auch schon früher erfolgen. Dazu ist ein ärztliches Attest nötig, d.h. der Facharzt muss die Freistellung befürworten und schriftlich begründen.
Wenn sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt hat, weil der Geburtstermin nicht richtig errechnet war, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt im Ausmaß der Verkürzung auf höchstens 16 Wochen. Bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich der Mutterschutz vor und nach der Geburt auf 12 Wochen. Während dieser Zeit haben Mütter Anspruch auf Wochengeld von der Krankenkasse, der Arbeitgeber zahlt kein Gehalt. Wichtig ist, den Dienstgeber vier Wochen bevor der Mutterschutz angetreten wird, zu informieren.
Mutterschaftsurlaub als Selbstständige
Frauen, die selbstständig tätig sind, sind vom Mutterschutzgesetz ausgenommen, auch Wochengeld steht ihnen in der Regel nicht zu. Sie haben jedoch Anspruch aus dem Versicherungsfall für Mutterschutz. Diese Leistungen umfassen medizinische Betreuungskosten, Krankenhausaufenthalt bis zu zehn Tagen sowie Betriebshilfe. Der Betriebshelfer vertritt die werdende Mutter im Unternehmen. Kann diese nicht zur Verfügung gestellt werden, besteht Anspruch auf Wochengeld in Höhe von 51,20 Euro pro Tag pro Tag. Betriebshilfe bzw. Wochengeld können nach der Geburt bis zu 12 Wochen gewährt werden, wenn z.B. ein Kaiserschnitt erfolgte oder Mehrlinge geboren wurden.
Urlaubsanspruch
In der Karenzzeit per se entsteht kein Anspruch auf Urlaub, jedoch im Mutterschutz. Das bedeutet, dass trotz Mutterschaftsurlaub der Urlaubsanspruch beim jeweiligen Arbeitgeber bestehen bleibt, wobei der Urlaub nicht vollständig vor dem Mutterschutz aufgebraucht werden muss. Dieser kann bis Ende des Mutterschutzes oder bis zum Ende der Elternzeit in Anspruch genommen werden.
Wie diese Zeit am besten nutzen?
Vielen werdenden Müttern fällt die Decke auf den Kopf, wenn sie den Mutterschutz antreten, weil sie plötzlich keiner täglichen Beschäftigung mehr nachgehen. Die Wochen vor der Geburt können jedoch sinnvoll genutzt werden.
Ganz wichtig ist, sich ausreichend Zeit für die Entspannung zu nehmen. Nachdem das Baby auf der Welt ist, wird dafür kaum Zeit bleiben. Daher sollten Sie in diesen Wochen all die Dinge tun, die Sie schon immer tun wollten, z.B. ein Buch lesen, Freunde treffen oder mit Ihrem Partner romantische Zweisamkeit genießen. Darüber hinaus sollten Sie sich auf die Geburt gut vorbereiten. Überlegen Sie sich, welche Betreuung Sie für die die Zeit nach der Entbindung benötigen, wer Sie ins Krankenhaus begleitet, und was in die Kliniktasche soll.
Auch die Vorbereitung des Kinderzimmers kann in dieser Zeit getroffen oder abgeschlossen werden. Eventuell möchten Sie Essen vorkochen, um nach der Geburt versorgt zu sein. Erledigen Sie alle wichtigen Formalitäten in dieser Zeit, wie Antrag auf Mutterschutzgeld und Eltern- bzw. Karenzgeld. In jedem Fall gibt es viel zu tun. Je besser Sie in diesen Wochen planen, desto stressfreier können Sie der Entbindung und der Zeit danach entgegenblicken.

