Aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit ist die Jobsuche eines der schwierigsten und herausforderndsten Probleme unserer Zeit. Oftmals kämpfen hunderte Bewerber um eine einzige Stelle. Schwanger auf Jobsuche zu sein, stellt nochmal eine ganz andere Herausforderung dar, schließlich will kaum ein Arbeitgeber eine werdende Mutter einstellen.
Mitteilung der Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft kann eine Jobsuche so sehr belasten, dass einige Frauen ihren möglichen Arbeitgeber während des Bewerbungsgesprächs verschweigen, dass sie schwanger sind. Viele erhalten zudem die Einladung zum Bewerbungsgespräch zu einem Zeitpunkt, an dem die Schwangerschaft noch nicht sichtbar ist. Die Entscheidung, diese Information für sich zu behalten, muss jede Frau für sich selbst treffen. Klar ist jedoch, dass Frauen, die ihre Schwangerschaft bekanntgeben, nur sehr geringe Chancen auf einen Job haben. Es ist rechtlich nicht zulässsig, dass Sie der Arbeitgeber nach einer möglichen Schwangerschaft befragt. Werdende Mütter genießen Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit Eintritt der Schwangerschaft und besteht bis vier Monate nach der Geburt. Aber Achtung: In der Probezeit haben Sie keinen Kündigungsschutz. Daher ist es ratsam, den Arbeitgeber erst nach Ablauf dieser Zeit über Ihre Schwangerschaft zu informieren.
Warum wollen Arbeitgeber Schwangere nicht einstellen?
Eine schwangere Dienstnehmerin genießt besondere Rechte. So ist es einer werdenden Mutter untersagt, während der Schwangerschaft schwere körperliche Arbeiten zu verrichten oder schädlichen Substanzen ausgesetzt zu sein, die ihre Gesundheit gefährden. Dies gilt auch bis zu 12 Wochen nach der Geburt. Zudem ist es Schwangeren verboten, Sonntags-oder Nachtdienste zu leisten. Acht (in Österreich) bzw. sechs Wochen (in Deutschland) vor der Entbindung und acht Wochen danach dürfen Mütter nicht beschäftigt werden. Der Dienstgeber muss das Gehalt jedoch ganz normal weiter bezahlen. In dieser Zeit hat die Frau Anspruch auf Wochengeld (bzw. Mutterschutzgeld), danach kann Karenz-bzw. Elterngeld bezogen werden. Eine weitere Befürchtung, die Arbeitgeber haben: Viele Schwangere sind öfter krank und fallen daher als Arbeitskraft aus. Auch nach der Geburt muss der Dienstgeber kalkulieren, dass ihm eine wertvolle Angstellte fehlt, da die Frau selbst entscheiden kann, wie lange sie zu Hause bleibt und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Karenz-bzw. Elterngeld bezieht. Es ergeben sich also viele Gründe, warum ein Arbeitgeber eher davon absieht, eine Schwangere einzustellen.
Fazit
Die Arbeitssuche stellt für die meisten Menschen eine enorme Belastung dar, für werdende Mütter ist die Situation jedoch noch schwieriger. Jede Schwangere muss für sich selbst und im Rahmen Ihrer persönlichen Möglichkeiten entscheiden, ob sie sich während dieser Zeit auf Jobsuche begibt oder ob es eventuell nicht ratsamer ist, Arbeitslosengeld zu beantragen und den Bewerbungsmarathon auf später zu verlegen. Vielleicht kann auch ein befristetes Dienstverhältnis angestrebt werden, von dem beide Seiten profitieren. In jedem Fall sollten Sie sich eingehend beraten lassen. Rechtliche Informationen finden Sie bei der österreichischen Arbeiterkammer oder beim Verein Für soziales Leben e.V.